Trennung und Scheidung
Einzelgespräche
In vielen Trennungssituationen ist es den Elternteilen nicht möglich, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen. In manchen Fällen, wünscht auch nur ein Elternteil sich zu Trennungs- und Scheidungsfragen Rat und Hilfe zu holen. Hier können in Einzelgesprächen und ruhiger Atmosphäre alle Fragen gestellt werden und nach konstruktiven Lösungsideen geschaut werden.
Moderierte Elterngespräche
In Trennungs- und Scheidungsfällen ordnen Jugendamt und/oder Familiengericht häufig Elterngespräche an, in denen beide Elternteile gemeinsam an dem Teil ihrer Kommunikation arbeiten sollen, die Absprachen für die Kinder betreffen. Das fällt vielen zerstrittenen Elternteilen schwer und oftmals kommt es zu Konflikten, auch vor den Kindern.
Mit Hilfe professioneller Unterstützung sollen Elternteile in moderierten Elterngesprächen lernen, sich in Gesprächen auf kinderrelevante Themen zu fokussieren und gemeinsame Entscheidungen im Sinne der Kinder zu treffen. Hierzu gehören beispielsweise Absprachen über Kontakte und Zeiten sowie Ferien- und Urlaubsregelungen, jedoch keine Regelung der Finanzen wie beispielsweise Unterhalt.
Nicht immer gelingt es den getrennten Eltern, (sofort) gemeinsame Elterngespräche zu führen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle erarbeiten dann mit den Eltern zunächst in Einzelterminen eine konstruktive Vorgehensweise um dennoch gemeinsame Themen besprechen zu können.
Trennungs- und Scheidungsgruppe – Hilfe für Kinder
Diese fachlich geleitete Kindergruppe dient zur Entlastung von Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien. Hier sollen Kinder in altersgleichen Gruppen neue Bewältigungsstrategien erlernen, um die Trennung ihrer Eltern besser zu verarbeiten. In Gesprächen und unter dem Einsatz kindgerechter Methoden können sich die teilnehmenden Kinder untereinander austauschen und voneinander profitieren.
Unsere Kindergruppe startet zweimal jährlich. Die Kinder treffen sich 1x pro Woche über einen Zeitraum von insgesamt 10 Wochen. Begleitend finden zwei Elterntreffen statt, an denen wir die Eltern über das genaue Vorgehen und die Inhalte der Kindergruppe informieren. Für die Teilnahme an unserer Gruppe ist das Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich.
Die aktuellen Termine sind zurzeit in Planung. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch.
„Kinder im Blick“ – ein Kurs für getrennte Eltern
"Kinder im Blick" ist ein Kurs für Eltern in Trennung. Dieser Elternkurs ist ein wissenschaftlich fundiertes Angebot, das in der Beratungspraxis mit Trennungsfamilien entwickelt wurde. Der hohe Stressanteil, der durch häufige Konflikte in Trennungssituationen hervorgerufen wird, schlägt sich nicht selten auf das eigene Wohlbefinden nieder. Im Gegensatz dazu benötigen Kinder in Trennungsphasen der Eltern ein mehr an Zuwendung und liebevolle Unterstützung. Dieser Spagat stellt viele Eltern vor eine große Herausforderung.
"Kinder im Blick" unterstützt sie dabei mit folgendem Fundament:
- Wie kann ich die Beziehung zu meinem Kind positiv gestalten und seine Entwicklung fördern?
- Was kann ICH tun, um Stress zu vermeiden und abzubauen?
- Wie kann ich den Kontakt zum anderen Elternteil im Sinne meines Kindes gestalten?
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht. Eine professionelle neutrale dritte Person begleitet dabei den Umgang zwischen einem Elternteil mit dem Kind oder den Kindern. Begleitete Umgangskontakte sind vor allem dann notwendig, wenn es getrennten Eltern aufgrund von Konflikten und Auseinandersetzungen schwer fällt, den Umgang mit dem Kind bzw. den Kindern selbstständig zu regeln.
Der erste Schritt des begleiteten Umgangs ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Umgangskontakte zwischen dem Kind bzw. den Kindern und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Dafür wird in einer sogenannten Klärungsphase überprüft, ob die Voraussetzungen für das Gelingen eines begleiteten Kontaktes von allen beteiligten Seiten gewährleistet werden können.
Eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bespricht zunächst in Einzelterminen mit beiden Elternteilen getrennt die Modalitäten des Umgangs, wie beispielsweise mögliche Termine und Zeiten. Zeitnah erhalten auch das Kind bzw. die Kinder Einzeltermine in der Beratungsstelle, um den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin und auch die Räumlichkeiten kennenzulernen. Dabei steht das Prinzip der Freiwilligkeit der Umgangskontakte seitens der Kinder an oberster Stelle!
Mit dem Verlauf des begleiteten Umgangs werden gemeinsame Elterngespräche angestrebt, mit dem Ziel diese Gespräche perspektivisch auch ohne Hilfe führen zu können. Gleichzeitig ist die Zielsetzung der Beratungsstelle gemeinsam mit beiden Elternteilen im Sinne des Kindes bzw. der Kinder, an einem zukünftigen unbegleiteten Umgangskontakt zu arbeiten.