1. Wer ist mein erster Ansprechpartner in der Beratungsstelle?
Wenn Sie anrufen, haben Sie am Telefon meist zuerst Kontakt mit einer Verwaltungsangestellten, die Ihre Anliegen entgegennimmt und an eine Fachkraft weiterleitet.
Manche Beratungsstellen bieten auch offene Sprechstunden an. Das bedeutet, dass Sie auch ohne vorherige Anmeldung zu einem ersten Gespräch zur Beratungsstelle kommen können.
2. Wer ist meine Beraterin / mein Berater?
In der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche arbeitet ein Team aus Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeitern und Diplom-Heilpädagogen.
Daneben sind manchmal auch Honorarkräfte mit speziellen Ausbildungen tätig.
Alle Mitarbeiter/-innen haben sich nach ihrer Grundausbildung in verschiedenen beraterischen und psychotherapeutischen Verfahren weitergebildet.
3. Können sich Jugendliche und junge Erwachsene auch eigenständig an eine Beratungsstelle wenden?
Ja, dies ist bei jeder der genannten Beratungsstellen möglich. Nach Absprache kann die Beratung auch ohne Einbeziehung der Eltern erfolgen. Jugendlichen bieten wir in der Regel sofort ein Gespräch an.
Sie entscheiden selber darüber, ob Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten und wie lange sie dauern soll.
Manchmal geht die Anregung, eine Beratungsstelle aufzusuchen, vom Kindergarten, der Schule, dem Jugendamt oder dem Familiengericht aus. Aber auch dann bleibt es Ihre Entscheidung, Kontakt zur Beratungsstelle aufzunehmen.
Sie melden sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an. Es wird dann ein erster Gesprächskontakt eingeleitet. Dieses erste Gespräch dient der Klärung Ihrer Anliegen. In dringenden Fällen versuchen wir, Ihnen kurzfristig einen Termin für ein erstes Gespräch zu geben.