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Fragen und Antworten

01. Warum suchen Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Beratungsstellen auf?

Es gibt viele Anlässe eine Beratungsstelle aufzusuchen. Hier sind einige Beispiele genannt.

  • Allgemeine Erziehungsfragen
    z. B. Wie setze ich Grenzen? Wieviel Taschengeld ist angemessen? Wie lange darf mein Kind fernsehen?     
  • Entwicklungsauffälligkeiten 
    z. B. in den Bereichen Wahrnehmung, Konzentation, Bewegung, Sprache ...
  • Verhaltensauffälligkeiten 
    z. B. Ängstlichkeit, Einnässen, Aggressionen, soziales Verhalten, Schlafprobleme ...  
  • Schulprobleme
    z. B.  Leistungs- und Verhaltensfragen, soziale Konflikte in der Schule, Schullaufbahnfragen ...  
  • Gestaltung  verschiedener Familienformen 
    z. B. allein Erziehende, Adoptions- und Pflegefamilien, getrennt lebende Familien, Mehrgenerationenfamilien, neu zusammengesetzte Familien...
  • Familiäre Krisen
    z. B. Konflikte in der Familie, chronische Erkrankungen, Trennung und Scheidung,neu zusammengesetzte Familien, Tod ...
  • Sorge- und Umgangsrechtsfragen 
    z. B. Beziehungen zwischen Eltern und Kindern vor, während und nach einer Trennung/Scheidung ...
  • Jugendalter  und Ablösung vom Elternhaus
    z. B.  Konflikte zwischen Jugendlichen und Eltern, Verselbständigung, Partnerschaft, Sexualität, Selbstwertentwicklung, Identitätsfragen, Lebensplanung ...
  • Gewalt, Missbrauch und Misshandlung 
    z. B. Sexueller Missbrauch, Gewalt, Vernachlässigung gegenüber Kindern und Jugendlichen...  
  • Binationale Familien  und Familien  ausländischer Herkunft
    z. B. Fragen der Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen in der Ehe und Familie, Fragen der Lebensplanung, Generationskonflikte ...
  • Sinnfragen   
    z. B. Lebensentwürfe, Lebensentscheidungen, Wertekonflikte ...

02. Wie helfen die Beratungsstellen weiter und was bieten sie an?

Wir helfen individuell und vertraulich, unbürokratisch und kostenfrei. Wir orientieren uns an Ihren Anliegen und Möglichkeiten.

Zu unseren Angeboten gehören ... 

  • orientierende Informations- und Beratungsgespräche
  • Beratung, Therapie, Anleitung und Begleitung für Einzelne, Paare, Eltern und Familien
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Krisenintervention
  • psychologische und psychosoziale Diagnostik
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Familientherapie
  • Gruppenangebote
  • Online-Beratung
  • Beratung für Fachkräfte im psychosozialen Bereich
  • präventive Angebote

Zu uns kann jeder kommen, unabhängig von seiner Nationalität, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit. Sie können sich mit allen Fragen zur Erziehung und zum Familienleben an uns wenden.

03. Wer ist mein erster Ansprechpartner in der Beratungsstelle?

Wenn Sie anrufen, haben Sie am Telefon meist zuerst Kontakt mit einer Verwaltungsangestellten, die Ihre Anliegen entgegennimmt und an eine Fachkraft weiterleitet.

Manche Beratungsstellen bieten auch offene Sprechstunden an. Das bedeutet, dass Sie auch ohne vorherige Anmeldung zu einem ersten Gespräch zur Beratungsstelle kommen können.

04. Wer ist meine Beraterin / mein Berater?

In der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche arbeitet ein Team aus Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeitern und Diplom-Heilpädagogen.

Daneben sind manchmal auch Honorarkräfte mit speziellen Ausbildungen tätig.

Alle Mitarbeiter/-innen haben sich nach ihrer Grundausbildung in verschiedenen beraterischen und psychotherapeutischen Verfahren weitergebildet.

05. Können sich Jugendliche und junge Erwachsene auch selbstständig an eine Beratungsstelle wenden?

Ja, dies ist bei all unseren Beratungsstellen möglich.

Nach Absprache kann die Beratung auch ohne Einbeziehung der Eltern erfolgen.

Jugendlichen bieten wir in der Regel sofort ein Gespräch an.

Weitere Infos:

Zur Jugendseite

06. Wie läuft die Beratung ab?

Sie entscheiden selber darüber, ob Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten und wie lange sie dauern soll.

Manchmal geht die Anregung, eine Beratungsstelle aufzusuchen, vom Kindergarten, der Schule, dem Jugendamt oder dem Familiengericht aus. Aber auch dann bleibt es Ihre Entscheidung, Kontakt zur Beratungsstelle aufzunehmen.

Sie melden sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an. Es wird dann ein erster Gesprächskontakt eingeleitet. Dieses erste Gespräch dient der Klärung Ihrer Anliegen. In dringenden Fällen versuchen wir, Ihnen kurzfristig einen Termin für ein erstes Gespräch zu geben.

Danach werden weitere Gespräche oder Hilfsangebote mit Ihnen vereinbart.

Das Vorgehen der Beratungsstelle richtet sich nach den individuellen Anliegen der Ratsuchenden. Wir überlegen auch mit Ihnen, wer mit Ihrem Einverständnis in die Beratung einbezogen werden soll. (z.B. Erzieher / Lehrer / Arzt usw.).

Die Gesamtzahl der Beratungsgespräche kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach Ihren Anliegen. Die Dauer reicht vom einmaligen Gespräch bis zur Begleitung, solange Sie diese benötigen. Auch die Abstände zwischen den Terminen werden individuell vereinbart.

Sie bestimmen immer mit.

Ein Beratungsgespräch dauert ca. eine Stunde.

Wenn es sinnvoll ist, kombinieren wir verschiedene Hilfsangebote, also z.B. eine Elternberatung, ein Lehrergespräch, eine kindertherapeutische Hilfe oder eine gruppentherapeutische Maßnahme. Alles erfolgt in Absprache mit Ihnen.

07. Wie läuft ein Beratungsgespräch ab?

Sie nennen uns den Anlass und Ihr Anliegen. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam Ziele und Lösungsmöglichkeiten, die zu ihrer Lebenssituation passen. Dabei helfen wir Ihnen, Ihre Ressourcen zu erkennen und zu nutzen.

Es kann sein, dass es sinnvoll ist, andere Personen aus Ihrer Familie oder aus Ihrem Umfeld einzubeziehen. Auch darüber wird mit Ihnen gesprochen.

Neben Einzelgesprächen, Eltern- und Familienberatungen gibt es auch Gruppenangebote. Dies alles erfolgt in Absprache mit Ihnen.

08. Was kostet die Beratung?

Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Die Beratungsstellen werden von den Kreisen / Kommunen, dem Land NRW und der Katholischen Kirche finanziert.

Wenn Sie es wünschen, können Sie unsere Arbeit durch (steuerlich absetzbare) Spenden unterstützen.

09. Wie gehen wir mit Ihren Daten um?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Informationen über die Beratung nur solange gespeichert werden dürfen, wie sie für die Hilfe erforderlich sind. Die Daten werden unter Verschluss gehalten. Nach Abschluss der Beratung oder zu einem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet. Wenn die Beratungsstelle über ihre Arbeit insgesamt berichtet, werden dazu nur anonymisierte Daten verwendet.

10. Was sind die Rechtsgrundlagen der Beratung?

Die Rechtsgrundlagen der Beratung für Eltern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Dies sind im Einzelnen:

  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16)
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§17)
  • Beratung und Unterstützung bei der Personensorge (§18)
  • Hilfen zur Erziehung (§27)
  • Erziehungsberatung (§28)  
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)
  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41)
  • Mitwirkung Hilfeplan (§ 36 )

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz möchte Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung und ihren Aufgaben unterstützen.

Wenn Sie nähere Informationen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz haben möchten, finden Sie diese im Internet unter: www.sozialgesetzbuchbundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_viii.htm   

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Beratungsstellen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

11. Sonst noch was?

Im Serviceteil finden Sie  weitere nützliche Internet-Adressen, sowie ausführliche Literaturtipps für Eltern und Kinder.Ein bundesweites Adressverzeichnis aller Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen finden Sie auch im Internet unter: www.bke.de

Sie können sich auch an Ihr örtliches Jugendamt wenden, wenn Sie die Adressen der Beratungsstellen in Ihrer Region bekommen wollen.Natürlich beantworten wir Ihnen jederzeit weitere Fragen. Einen Ansprechpartner für Fragen rund um die Beratung finden Sie in jeder örtlichen Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.

12. Können sich Erzieher / Lehrer / Fachkräfte der Jugendhilfe an die Beratungsstelle wenden?

Ja, wir sind für Sie Ansprechpartner für Fragen und Themen aus Ihren / unseren Arbeitsfeldern und bieten Ihnen fachliche Beratung an. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik Unsere Hilfen für Fachkräfte.

Link zur Online-Beratung der Caritas
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